Qualitätsregeln für Streuobstlieferanten
Alle Lieferanten verpflichten sich mit Abschluss des Anbauvertrages nur Obst von Flächen zu liefern, welche entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur ökologischen Landwirtschaft bewirtschaftet werden. Dies schließt insbesondere die Verwendung von synthetischen Düngemitteln und Spritzmitteln (Herbizide zur Beseitigung von Unkräutern und Pestizide zur Bekämpfung von Schädlingen bzw. von Baumerkrankungen) aus.
Dieses Verbot betrifft die ganze Fläche, also auch Spritzungen z.B. am Grundstückszaun und Anwendungen in Gemüsebeeten, wenn sich diese in der Nähe der Apfelbäume befinden.
Es empfiehlt sich daher, bei allen eingesetzten Produkten auf den Hinweis „zum Einsatz im ökologischen Landbau zugelassen“ zu achten und die Verpackung bei der nächsten Kontrolle vorzulegen.
Um ungewollte Rückstände zu vermeiden, dürfen außerdem Bäume am Grundstücksrand nicht auf intensiv bewirtschaftete Flächen wie Ackerflächen, Weinberge oder Gemüsegärten überragen. Im Zweifelsfall müssen Äste eingekürzt werden oder die Flächen aus der Zertifizierung ausgeschlossen werden.
Die Kontrollstelle ist verpflichtet und berechtigt, Rückstandsproben zu entnehmen und analysieren zu lassen. Sollten Rückstände nachgewiesen werden, muss die entsprechende Charge gesperrt werden.